Änderungsabnahmen

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Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

 

Unser Tipp:

 

Montieren Sie nur Zubehörteile mit:

  • ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis)
  • EG-Betriebserlaubnis
  • ABG (Allgemeinen Bauartgenehmigung)
  • Teilegutachten

Unsere Bitte:

 

Papiere nicht vergessen!

 

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

 

Falls Sie zu einer geplanten Umrüstung noch Fragen haben, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

 

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Alle amtlichen Untersuchungen führen wir  im Namen und für Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung mbH, Stuttgart durch.

Hier finden Sie uns:

Ingenieurbüro Rudolph GmbH
Uferplatz 2
94469 Deggendorf

 

Kontakt:

Telefon: 0991 998090
Telefax: 0991 9980944
E-Mail: ing.buero.rudolph@t-online.de

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